Rechtsprechung
BFH, 20.02.2012 - VII B 146/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Keine Branntweinsteuerentlastung bei Ausfuhr außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens - Keine nachträgliche Erstattung - Ausübung steuerrechtlicher Wahlrechte
- openjur.de
Keine Branntweinsteuerentlastung bei Ausfuhr außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens; Keine nachträgliche Erstattung; Ausübung steuerrechtlicher Wahlrechte
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, BranntwMonG § 136 Abs 1, BranntwMonG § 142 Abs 1, EStG § 26 Abs 1, AO § 227
Keine Branntweinsteuerentlastung bei Ausfuhr außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens - Keine nachträgliche Erstattung - Ausübung steuerrechtlicher Wahlrechte
- Bundesfinanzhof
Keine Branntweinsteuerentlastung bei Ausfuhr außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens - Keine nachträgliche Erstattung - Ausübung steuerrechtlicher Wahlrechte
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 136 Abs 1 BranntwMonG, § 142 Abs 1 BranntwMonG, § 26 Abs 1 EStG 2002, § 227 AO
Keine Branntweinsteuerentlastung bei Ausfuhr außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens - Keine nachträgliche Erstattung - Ausübung steuerrechtlicher Wahlrechte - rewis.io
Keine Branntweinsteuerentlastung bei Ausfuhr außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens - Keine nachträgliche Erstattung - Ausübung steuerrechtlicher Wahlrechte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Branntweinsteuerentlastung im Rahmen der Ausfuhr außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens; Ausübung des steuerrechtlichen Wahlrechts zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung der Ehegatten; Nachträgliche Erstattung der entrichteten Branntweinsteuer
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 11 K 1112/07
- BFH, 20.02.2012 - VII B 146/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.02.1987 - IX R 255/84
Zulässigkeit des Wechsels der Veranlagungsart durch den Steuerpflichtigen und …
Auszug aus BFH, 20.02.2012 - VII B 146/11
Wie der BFH mit Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84 (BFH/NV 1987, 751) entschieden habe, bedürfe es für die nachträgliche Ausübung eines einkommensteuerrechtlichen Wahlrechts keiner ausdrücklichen Rechtsgrundlage.Es liegt auf der Hand und bedarf keiner weiteren Erörterung, dass sich die Rechtsprechung des BFH zur Ausübung ertragsteuerrechtlicher Wahlrechte nicht auf die im BranntwMonG angelegten Verbrauchsteuerverfahren übertragen lässt, so dass das FG von dem in BFH/NV 1987, 751 veröffentlichten BFH-Urteil nicht abgewichen ist.
- BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel
Auszug aus BFH, 20.02.2012 - VII B 146/11
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Frage nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sich die Antwort ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, m.w.N.).